Bestellungen

Bestellungen können Sie rund um die Uhr an uns übermitteln. Unser Bestellbüro ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag – Donnerstag, 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:30 Uhr; Freitag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr. In dieser Zeit beraten wir Sie gerne persönlich. Nachbestellungen können auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten per Fax oder Telefonbeantworter übermittelt werden.

Lieferbedingungen

Gerne beliefern wir Sie gemäss unserem Tourenplan. Wir liefern ab einem Bestellwert von:

über  CHF 300.-- franko Haus

unter CHF 300.-- mit Verrechnung eines Transportkostenzuschlag von Fr. 30.--

Beanstandungen, Zapfenweine & Rücksendungen

Wir legen grössten Wert auf qualitativ einwandfreie Produkte, sorgfältige Verpackung und korrekte Ausführung Ihrer Bestellungen. Sollten Sie dennoch Grund zur Beanstandung haben, bitten wir Sie, uns dies innert 24 Std. nach Erhalt der Ware mitzuteilen (Transportschäden sowie Fehlmengen sind unmittelbar beim Empfang der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken). Produkte, die unsachgemäss behandelt werden, können nicht ausgetauscht oder vergütet werden.

Zapfenweine können nur in angemessenem Rahmen, d.h. bis zu 1% der bezogenen Originalabfüllungen, innert höchstens 18 Monaten ab Lieferung  ersetzt werden.

Rücksendungen ohne vorherige Benachrichtigung und ohne unsere Zustimmung werden nicht angenommen.

Lagerung

Unsere Produkte sind gemäss Spezifikationsangaben zu Lagern. Für Schäden, Qualitätsminderungen und Folgeschäden, die infolge unsachgemässer Behandlung und Lagerung entstehen, kann die Divina Food AG nicht haftbar gemacht werden.

Gebinde

Die in Rechnung gestellten Mehrweggebinde werden, sofern sie sich in einwandfreiem und sauberem Zustand befinden, zurückgenommen und zum Verrechnungspreis gutgeschrieben.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen rein netto, ohne jeden Abzug, in Schweizer Franken zahlbar. Ungerechtfertigte und nicht abgesprochene Abzüge werden nachbelastet. Bei Nichteinhalten dieser Konditionen sind wir gezwungen, Verzugszinsen und Mahnspesen zu belasten. Befindet sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, auf die von ihm getätigten Bestellungen nicht einzutreten oder deren Ausführung von der Bezahlung ausstehender Rechnungen abhängig zu machen. Nach Absprache liefern wir gegen LSV, Nachnahme oder Barzahlung.

Bei Barzahlung ist der Kunde verpflichtet, den auf der Barfaktur aufgeführten Betrag sofort dem Divina Chauffeur in Schweizer Franken zu bezahlen. Fehlbelastungen oder Fehllieferungen werden per Gutschrift korrigiert und können nicht direkt abgezogen werden. Bei Nicht- oder Teilbezahlung ist der Divina Chauffeur bemächtigt, die Ware wieder mitzunehmen.

Weitere Angebote

Die MitarbeiterInnen der Divina Food AG informieren Sie gerne über Spezialangebote und Aktionen